71 bayerische Landräte erwarten Umkehr in der Asylpolitik
Im Fokus der 54. Landrätetagung am 11. und 12. Oktober in Lindau stand eine bürgernahe, bedarfsgerechte und bezahlbare medizinische Grund- und Regelversorgung der Bürger. Aber auch das Brennpunktthema Asyl spielte aufgrund der dramatischen Lage in den bayerischen Landkreisen eine große Rolle. Die Landräte warnen seit Monaten vor einem Kollabieren des Systems ohne begrenzende und steuernde Maßnahmen durch Berlin und Brüssel. Die Ankündigung des Bundeskanzlers, sich morgen mit dem CDU-Parteivorsitzenden Friedrich Merz und dem Regierungschef Niedersachsens Stephan Weil als Vertreter der SPD-regierten zu Länder treffen, kam da gerade richtig. Erstmals keimt deswegen Hoffnung auf, dass die Forderungen der bayerischen Landräte von der Bundesregierung in die Tat umgesetzt werden.
„Die lückenlose Überwachung und Sicherung unserer Grenzen, um dem illegalen Zuzug entscheidend entgegenzuwirken und die konsequente und zeitnahe Rückführung nicht aufenthaltsberechtigter Ausländer müssen Selbstverständlichkeit werden. Unterbringung, Versorgung und Integration der Flüchtlinge sind keine kommunale Angelegenheit, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die vor allem realitäts- und praxisnahe Entscheidungen der übergeordneten politischen Ebenen erfordern. Wir brauchen Einwanderungsstrategien, die auf einer strikten Trennung zwischen Asyl, Flucht und regulärer Migration aufbauen“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags.
„Um kurzfristig Druck aus dem System zu nehmen und die Unterbringungssituation in den Landkreisen zu entspannen, dürfen lediglich Flüchtlinge mit dauerhafter und realistischer Bleibeperspektive in der Fläche ankommen. Asylbewerber, die in Bayern ankommen, und diese nicht haben, müssen bis zu ihrer Anerkennung in vom Bund bereitgestellten Unterkünften untergebracht werden. Dafür muss er dringend mehr Unterbringungskapazitäten in Form von Gemeinschaftsunterkünften schaffen“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck in Lindau.
„Geldleistungen müssen mit sofortiger Wirkung abgeschafft und auf das rechtlich zulässige Minimum reduziert werden. Alles, was über das „Taschengeld“ (Bundesverfassungsgericht: max. 182 Euro als Untergrenze zur Abdeckung persönlicher Belange) hinausgeht, soll künftig über eine Bezahlkarte abgewickelt werden. Der Aufwand beim Übergang auf Sachleistungen ohne Einführung eines Bezahlkarten-Systems ist personell nicht zu stemmen“, so der Präsident weiter.
„Zudem muss die Ampelregierung ihre Fehlentscheidung, Ukrainer in das System des Bürgergeldes zu holen und damit bereits wie Bürger zu behandeln, korrigieren. Es ist nicht vertretbar, trotz Flüchtlingsstatus sofort Sozialleistungen zu beziehen“, so Karmasin.