Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

10. April 2025: Präsident Karmasin: Mehr Licht als Schatten – zügige und deutliche Entlastung der Kommunen notwendig
Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD

Im Vorfeld der Bundestagswahl haben die 71 bayerischen Landrätinnen und Landräte Forderungen an die neue Bundesregierung erhoben. In einer ersten Bewertung des seit 9. April vorliegenden Koalitionsvertrages von CDU, CSU und SPD sieht der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Thomas Karmasin, Fürstenfeldbruck, mehr Licht als Schatten. 

„Viele Kernforderungen des Bayerischen Landkreistags finden sich im Koalitionsvertrag wieder. Dazu zählt auch das Prinzip „Wer anschafft, der zahlt“. Endlich sollen diejenigen Ebenen, die neue Leistungen beschließen oder bestehende Leistungen erweitern, auch für deren Finanzierung verantwortlich sein. Bisher hatte insbesondere der Bund neue gesetzliche Aufgaben beschlossen, ohne sich dann an der Finanzierung zu beteiligen. Die Kluft zwischen den vor Ort vorhandenen finanziellen Mitteln und dem, was aufgrund von Bundesbeschlüssen umgesetzt werden soll, ist aktuell immens und unsere kommunalen Haushalte entsprechend völlig überlastet. Wenn Bundesgesetze oder Maßnahmen zu höheren Ausgaben oder geringeren Einnahmen bei den Kommunen führen, müssen die entsprechenden Mittel auch tatsächlich bei den Kommunen ankommen. Dies gilt auch für Verwaltungs- und Personalaufwände. Die konkrete Umsetzung wird allerdings entscheidend sein. Da werden wir dem Bund genau auf die Finger schauen“, so Karmasin. 

„Auch die Entlastung der Kommunen von überflüssigen Aufgaben und überhöhten Standards war unsere Forderung. Der Koalitionsvertrag sieht jetzt vor, dass Gesetze und Regelungen, die nicht notwendig sind, nicht erlassen werden sollen. Gesetze, die ihren Zweck nicht mehr erfüllen, sollen gestrichen werden. Unsere Handlungsfähigkeit hängt entscheidend davon ab, ob wir uns auf unsere Kernaufgaben konzentrieren können. Komplexe und praxisferne Vorschriften führen zu unnötigem Verwaltungsaufwand, der sowohl Bürger als auch Unternehmen belastet. Bereits in der frühen Phase der Gesetzgebung sollen Praxischecks mit kommunaler Beteiligung durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Kommunen berücksichtigt werden. Mehr Mitsprache-/ und Beteiligungsrechte der Kommunen im Gesetzgebungsverfahren sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, so der Präsident weiter. 

„Besonders erfreulich ist die angekündigte finanzielle Soforthilfe für die Krankenhäuser aus dem Sondervermögen. Die von den Landkreisen getragenen Krankenhäuser benötigen diese sofortige finanzielle Unterstützung, um die flächendeckende Versorgung sicherzustellen. Über Jahre wurden die laufenden Kostensteigerungen durch Berlin trotz Zuständigkeit nicht ausgeglichen. Wir brauchen jetzt dieses Geld, damit unsere Krankenhäuser nicht unstrukturiert pleitegehen“, so Karmasin. 

„Auch im Bereich der Migration werden die langjährigen Hilferufe der Kommunen endlich ernst genommen. U.a. die geplanten Zurückweisungen an der Grenze, der Wegfall des Bürgergelds für Ukrainer, die Aussetzung des Familiennachzugs, Abschiebungen nach Syrien und Afghanistan sind echte Signale für die von uns geforderte Wende in der Migrationspolitik“, so der Landrat von Fürstenfeldbruck weiter. 

„Angesichts der dramatischen finanziellen Lage – im Jahr 2024 verzeichneten die bayerischen Kommunen ein Rekorddefizit von 5,4 Milliarden Euro – müssen die Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag jetzt schnell umgesetzt werden, um zeitnah spürbare Entlastungen für die Kommunen zu erreichen. Das heißt auch, dass das Geld aus dem Sondervermögen, das die Länder bekommen, bei den Kommunen ankommen muss. 100 Mrd. Euro hat der Bund für die Infrastruktur von Ländern und Kommunen beschlossen. 70 Prozent der Infrastruktur wird von den Kommunen gestemmt, also muss das Geld auch bei uns ankommen. Das ist auch gut für die Wirtschaft, die dadurch kleinteilig überall angekurbelt werden könnte“, so Karmasin.