Milliardenschweres Investitionspaket des Bundes
Nun sind die Länder am Zug.
Der Deutsche Landkreistag hat vor der morgigen Abstimmung im Bundesrat über das neue milliardenschwere Investitionspaket auf die Rolle der Länder in mehrfacher Hinsicht hingewiesen. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir gehen davon aus, dass der Bundesrat das Paket beschließen wird. Danach sind die Länder aber erst recht am Zug, wenn es darum geht, die Mittel so flexibel wie möglich für die Kommunen einsetzbar zu machen. Von dieser Möglichkeit sollten sie deshalb unbedingt Gebrauch machen.“ Hintergrund ist, dass das Geld möglichst frei von einengenden Vorgaben auf der kommunalen Ebene ankommen muss.
Um die Investitionsmittel möglichst breit für kommunale Belange einsetzen zu können, brauche es die Länder. „Diese haben nun sogar mehr Freiheiten bei der Verwendung als ursprünglich gedacht, denn: Nach der vom Deutschen Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderung stehen ihnen 100 Mrd. € auch für Investitionen in die Infrastruktur zur Verfügung. Diese Formulierung kann nach dem Wortlaut sowie nach Sinn und Zweck nur bedeuten, dass es sich um frei verwendbare, nicht infrastrukturell gebundene und damit auch auf die Kommunen unabhängig von konkreten Infrastrukturmaßnahmen übertragbare Mittel handeln muss. Die Entscheidung über Ob und Wie der Verteilung liegt also bei den Ländern und nicht beim Bund“, so Henneke.
Damit wäre es nach dem Verständnis des Deutschen Landkreistages auch möglich, den Kommunen Mittel außerhalb eines konkreten (Bundes-)Investitionsförderprogrammes als frei verwendbare Mittel zuzuweisen. „Es könnten dann vor Ort jeweils nach dem kommunalen Bedarf und der eigenen Prioritätensetzung zum Beispiel Schulen, Straßen und Brücken saniert, Kitas ausgebaut oder der Glasfaserausbau vorangetrieben werden.“
Das kreditfinanzierte Sondervermögen in Höhe von 500 Mrd. € umfasse somit laut dem Text der Grundgesetzänderung neben zusätzlichen Investitionen in die Infrastruktur des Bundes und der Länder (einschließlich ihrer Kommunen) sowie dem Klimaschutz als dritten, weiteren Förderungszweck einen Bereich, den die Länder selbst inhaltlich ausgestalten können, aber zu Wohle der kommunalen Ebene auch müssen. „Dazu fordern wir die Länder ausdrücklich auf“, so Henneke abschließend.